Teilstationäre Jugendhilfe

  • Das Aufnahmeverfahren richtet sich nach individueller Situation des jungen Menschen
  • Bei Anfragen wird durch die pädagogische Leitung ein Informationstermin in den Räumlichkeiten vom Wurzelwerk mit dem Jugendamt, ggf. Vormund, Sorge- bzw. Erziehungsberechtigten und dem Jugendlichen vereinbart
  • Mindestens eine Nacht Bedenkzeit und die Möglichkeit am nächsten Tag zunächst Fragen der jungen Menschen zu klären
  • Unter Einbeziehung aller Beteiligten wird der Aufnahmetag festgelegt
  • Am Einzugstag erhält der junge Mensch einen Ordner mit allen relevanten Informationen zur Einrichtung, der Beschwerdemöglichkeiten, dem Rechtekatalog, Notfallnummern, der Hausordnung, sowie Hinweise zur Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr
  • Aufnahme nach Kostenzusage
  • Mindestens 1 x jährlich werden die, in der Hilfeplanung vereinbarten Ziele im Rahmen einer internen Erziehungsplanung konkretisiert und operationalisiert
  • Die aus dem Erziehungsplan entstehenden Handlungsziele bilden die Grundlage der pädagogischen Arbeit
  • Die Evaluation der Zielerreichen erfolgt fortlaufend.
  • Die Vorbereitung der Hilfeplanung erfolgt durch intensive Vorbereitungsgespräche mit dem Jugendlichen bzw. dem jungen Menschen und weiteren Beteiligten wie z.B. Eltern, Lehrern usw.
  • Im Rahmen der Vorbereitung der Hilfeplanung werden die in der Erziehungsplanung vereinbarten Ziele gemeinsam mit dem jungen Menschen entsprechend dem Grad ihrer Erreichung evaluiert und der pädagogische Prozess reflektiert.
  • Eine daraus erarbeitete Hilfeplanvorlage wird im Vorfeld zum eigentlichen Hilfeplangespräch an das zuständige Jugendamt gesendet.
  • Am Hilfeplangespräch nimmt von Wurzelwerk der Bezugsbetreuer, die pädagogische Bereichsleitung teil und natürlich der Jugendliche sowie das Jugendamt und ggf. der Vormund bzw. Sorge- oder Erziehungsberechtigter.
  • Bei Bedarf wird innerhalb des Bewilligungszeitraumes der Hilfeplan fortgeschrieben.
  • Die Betreuungsleistung wird aus einem Gesamtteam heraus erbracht
  • Es handelt sich um ein stationäres, niedrigschwelliges Betreuungsangebot
  • Die persönliche sozialpädagogische Betreuung erfolgt wochentags in der Regel in Zeit von 10:00-18:00 Uhr und zu individuell vereinbarten Zeiten
  • Durchgehende Rufbereitschaft
  • Versorgung und Selbstversorgung nach den individuellen Möglichkeiten und Bedarfen
  • Bereitstellung einer sicheren sozialen Situation durch Zuverlässigkeit und Verlässlichkeit der Beziehungspersonen
  • Gestaltung des Lebensbereiches zusammen mit dem jungen Menschen
  • Begleitung und Unterstützung der emotionalen, kognitiven und körperlichen Entwicklungsprozesse der jungen Menschen
  • Anleitung zur gesunden Ernährung mit alltags- und entwicklungsgemäßer Beteiligung an Planung, Einkauf und Zu- und Nachbereitung (unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Kulturen)
  • Unterstützung und Beratung bei der Planung von Beschäftigung und Aktivitäten
  • Erarbeitung einer individuellen Alltagsstruktur
  • Hinweise auf Kulturangebote und ggf. deren Begleitung
  • Nach individuellen Fähigkeiten und Interessen ausgewählte Freizeit- und Sportangebote
  • Anregung zur eigenständigen Freizeitbeschäftigung
  • Sozialraumerkundungen
  • Umgang mit Medien (Tageszeitung, Radio, Fernsehen, Kino, Internet)
  • Jährliche mehrtägige Ferienfreizeit / Urlaubsfahrt
  • Sicherstellung einer geeigneten medizinischen Versorgung der jungen Menschen in enger Kooperation mit den Sorgeberechtigten bzw. Vormündern
  • Einhaltung von Vorsorgeuntersuchungen
  • Sicherung von einem ausreichenden Impf-Status
  • Vereinbarung und Begleitung von Arztbesuchen, Klinikaufenthalten, Rehamaßnahmen unter Abstimmung mit den Sorge- bzw. Erziehungsberechtigten oder Vormündern
  • Förderung einer gesundheitsbewussten Lebensführung einschließlich der Ernährung
  • Ggf. Vermittlung zu therapeutischen Einrichtungen
  • Aktive Förderung der motorischen Fähigkeiten:
    • Bewegungs- und Sportangebote
      • Kunstprojekte: Umgang mit verschiedenen Materialien
  • Geldeinteilung und Einübung des Umgangs mit Geld
  • Einübung von Ordnungsverhalten in Zimmer und Gemeinschaftsräumen
  • Haushaltsführung, inklusive Einkaufen, Kochen, Raumpflege der Wohnungen und Wäschepflege
  • Gesundheitliche Selbstfürsorge
  • Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs
  • Situative und witterungsbedingte adäquate Bekleidung
  • Vorbereitung und Nachbereitung von Kontakten zu Behörden und Ämtern

  • Umgang und Begleitung von traumatisierten jungen Menschen
  • Ressourcen erkennen und Kreativität fördern
  • Reflexionsgespräche zur Aufarbeitung von bisherigen Erfahrungen und Entwicklung von Lebensperspektiven
  • Sexualaufklärung, Geschlechterbezogene päd. Arbeit
  • Stärkung individueller Fähigkeiten wie z. B. Nähen, Fotografieren, Musizieren
  • Resilienz vermitteln und Toleranz fördern
  • Abbau von Geschlechtsstereotypen
  • Hinführung zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben in Form von Vereinen, Jugendgruppen etc., Anbindung an den Sozialraum

    Insbesondere bei der Betreuung von Migranten:

  • Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache
  • Anregung zur Auseinandersetzung mit persönlichen Wertvorstellungen und der eigenen Herkunft (Bi-Kulturalität)
  • Hinführung zu den in Deutschland geltenden Normen
  • Einsicht in kulturelle Besonderheiten in Deutschland, Deutsche Gesetzgebung und Bürokratie, Gesundheitssystem u. ä.
  • Kennenlernen der ethnischen, religiösen und kulturellen Unterschiede und Gemeinsamkeiten
  • Berücksichtigung kultureller und religiöser Gepflogenheiten im Alltag

  • Reflexionsgespräche nach Konflikten
  • Einüben von gewaltfreien Konfliktstrategien z. B. durch Rollenspiele
  • Kommunikationsregeln erlernen
  • Beteiligung, Verantwortung, Übernahme von Aufgaben für die Gemeinschaft
  • Auseinandersetzung mit der weiblichen und männlichen Rolle
  • Erklären und Verabreden von Umgangsregeln
  • Rückmeldung über das eigene Verhalten
  • Hilfen bei der Aufarbeitung von Erfahrungen im Herkunftssystem
  • Motivation zur regelmäßigen Teilnahme am Schulunterricht
  • Hausaufgabenbetreuung und Nachhilfe
  • Kontaktpflege zur Schule
  • Begleitung im Berufsfindungsprozess. Individuelle psychologische Beratung und Testverfahren.
  • Unterstützung bei Praktika- und Hospitationswünschen
  • Hilfestellung bei der Erstellung Bewerbungsunterlagen und Einübung von Bewerbungsgesprächen
  • Hilfestellung bei der Suche nach einem passenden Arbeits- und Ausbildungsplatz
  • Begleitung zur Berufsberatung ARGE (Agentur für Arbeit) und beim Auszug zum JobCenter und Sozialamt.
  • Stabilisierende Familienkontakte fördern
  • Destabilisierende Familienkontakte begrenzen
  • Reflexion des Herkunftssystems
  • Ggf. Aufzeigen von alternativen Familienwerten- und normen
Der Jugendliche soll durch eine partizipative Erziehung zu Eigenständigkeit, Selbstverantwortung und zu einer gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit befähigt werden. Er wird darin gestärkt, seine Wünsche klar und frei zu äußern. Der Jugendliche wird in Entscheidungen des täglichen Lebens eingebunden, z. B.:
  • Tagesablauf
  • Freizeitangeboten
  • Planung der gemeinsamen Mahlzeiten
  • Gestaltung seines Zimmers
  • Vorbereitungen zum Hilfeplangespräch
  • Aufklärung der jungen Menschen über das Beschwerdemanagementverfahren
  • Möglichkeit, jederzeit mündlich und schriftlich Beschwerden einzureichen
  • Eingereichte oder vorgetragene Beschwerden werden mit dem jungen Menschen und der Leitung besprochen und bearbeitet
  • Alle Jugendlichen haben das Recht, ihre Vormünder anzurufen und ihr Anliegen dort vorzutragen
  • Das päd. Leitungsteam stellt die übergeordnete Beschwerdeinstanz dar, die in Anspruch genommen werden kann, wenn Kritikgespräche zwischen Jugendlichen und Fachkräften nicht möglich oder ergebnislos sind
  • Von den Jugendlichen eingebrachte Kritik wird bei der Fortschreibung der Konzeption berücksichtigt und fließt in die konzeptionelle Weiterentwicklung mit ein
  • Um eine niedrigschwellige Problemklärung zu ermöglichen, ist zusätzlich die Kontaktaufnahme zu einer externen neutralen Person, die den Bewohnern persönlich bekannt und vertraut ist, möglich.
  • Darüber hinaus Aushändigung von Telefonnummern von neutralen Anlaufstellen.
Der Träger der Einrichtung hat eine Vereinbarung nach § 8a SGB VIII mit dem örtl. Jugendamt geschlossen, sowie der Umsetzung von § 72a SGB VIII. Jeder Mitarbeiter kennt die Empfehlung zur Umsetzung des Schutzauftrages nach §8a SGB VIII, ist bereit, sich in diesem Bereich fortzubilden und kennt Personen, an die sich gewandt werden muss, wenn man von einer Gefährdung (Gefährdungsanalyse, Risikoeinschätzung) erfährt. Zur Umsetzung des Schutzauftrags gehören:
  • Entwicklung eines Krisenmanagements
  • Entwicklung von Qualitätsstandards zum Kinderschutz
  • Notfallmanagement (Notfallordner mit Gefährdungsbeurteilung, Notfallpläne, interne, sowie externe Ansprechpartner, Räumlichkeiten, Verfahrensregelungen, Unterlagen, Unterweisung)
  • Einrichtungsinterner Handlungsleitfaden gem. BKiSchG
  • Schriftliche Dokumentation und Bewertung von Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung
  • Einleitung von Vorsichtsmaßnahmen zum Ausschluss möglicher Gefährdungen (laut Ablaufplan bei Verdachtsfällen nach § 8a SGB VIII)
  • Bei offensichtlichen Vorkommnissen umgehende Meldung an das fallführende Jugendamt und das Landesjugendamt zur Abstimmung des weiteren Vorgehens
  • Information und Einbeziehung der Eltern (sofern es dem Schutzinteresse des Betreuten nicht entgegensteht)
  • Konflikte werden in konstruktiver Weise gelöst
  • Ressourcen ggf. aus dem sozialen Umfeld werden zur individuellen Krisengestaltung genutzt
  • Vernetzung, Transparenz und Abklärung der Krisensituation mit der Leitung und ggf. dem zuständigen Jugendamt
  • Bei einem Bedarf an einer therapeutischen/heilpädagogischen Leistung beantragen wir diese in Krisensituationen oder bei situationsübergreifenden Schwierigkeiten, die sich einem pädagogischen Einfluss entziehen (siehe Zusatzleistungen)
  • Übertragung von altersentsprechender, zunehmender Verantwortung
  • Eigenverantwortlicher Bekleidungskauf, Pflege der Wäsche
  • Eigenständiges Planen und Zubereiten von Mahlzeiten
  • Beratung und Begleitung in Fragen der Partnerschaft und Familienplanung
  • Intensive Begleitung der eigenverantwortlichen Einteilung des Budgets
  • Intensive Hilfen bei behördlichem Briefverkehr, Anträgen etc.
  • Zusätzlich bei Migranten: Vermittlung zu Beratungsangeboten bei ausländer- und asylrechtlichen Fragestellungen und deren Begleitung
  • Bei Bedarf Vermittlung zu spezialisierten Anwälten
  • Die Beendigung der Maßnahme ist so strukturiert, dass diese qualifiziert gewährleistet werden kann.
  • Die Abläufe bei Maßnahme-Ende sind gemeinsam geklärt, transparent gestaltet und aufeinander abgestimmt.
  • Die erreichten Arbeitsergebnisse sind gesichert und es wird ein Abschlussbericht erstellt.
  • Es findet eine Evaluation und Reflexion des Maßnahmeverlaufs statt.
  • Die Entlassung oder Rückführung wird gemeinsam mit dem Jugendamt und ggf. dem Erziehungsberechtigten (Eltern oder Vormund) geplant.
  • Die organisatorische Umsetzung wird mit dem jungen Menschen gemeinsam besprochen.
  • Der emotionale Aspekt des Veränderungsprozesses wird im Vorfeld mit dem jungen Menschen im Einzelgespräch thematisiert.
  • Es findet ein Rückblick und eine Vorausschau statt.
  • Es findet eine Verabschiedung des jungen Menschen zusammen mit anderen Bewohnern von Wurzelwerk im Rahmen einer gemeinsamen Aktivität statt.
  • Bei Verselbstständigung: Der Bezugsbetreuer und das Team unterstützen den jungen Menschen bei der Wohnungssuche, Ämtergängen, den finanziellen Regelungen und eventuell bei der Nutzung vorhandener öffentlicher Unterstützungsangeboten.
  • Bei Rückführung: Es finden gemeinsame vorbereitende Gespräche mit dem Herkuntftsystem statt. Zunächst wird eine Probewohnzeit vereinbart, an deren Anschluss eine gemeinsame Reflexion stattfindet.
  • Bei Weitervermittlung: Es finden vorbereitende Gespräche mit der aufnehmenden Institution statt.
  • Bei Abschiebung: Unterstützung des jungen Migranten bei der Regelung mit den Ämtern, organisatorische Rückreise und emotionale Vorbereitung auf die Rückkehr in die Heimat.
  • Bei Nichteinhaltung der Hausordnung: Nach mehrfacher „Abmahnung“ in Abstimmung mit dem Sorgeberechtigten und dem Jugendamt wird entweder eine aufnehmende Institution ermittelt, Rückführung in das Herkunftssystem oder in eine eigene Wohnung überführt.
  • Grundsätzlich besteht das Angebot, dass sich Ehemalige auch weiterhin bei Interesse oder Krisen an die Einrichtung wenden können.
  • Führen einer Akte (pädagogische Entwicklung, besondere Vorkommnisse, Gesundheit, Verwaltungsvorgänge, Schriftverkehr etc.)
  • Ausfertigen bzw. Beschaffung von Unterlagen, Bescheinigungen, Ausweisen, Berichten usw.
  • Sicherstellen des Versicherungsschutzes und Abwicklung von Versicherungsfällen
  • Verwalten klientenbezogener Gelder (z.B. Taschengeld, Bekleidungsgeld)
Gemeinschaftlich organisierte Angebote durchgeführt durch besonders geeignete Zusatzkräfte:
  • Hausaufgabenbetreuung
  • Deutschunterricht
  • Kunstprojekte
  • Kochkurse
  • Projekte zur Vermittlung von Deeskalationsstrategien
  • Besondere soz.-päd. Betreuung

  • Intensivere Betreuung bei erheblich erhöhtem Bedarf über längere Zeiträume
  • Regelmäßige Betreuungs-/Besuchskontakte bei längeren und/oder weiter entfernten Krankenhausaufenthalten
  • Einsatz externer Sprach- und Kulturvermittler, wenn die Übersetzungsleistungen der mehrsprachig aufgestellten Teams nicht ausreichen sollten
  • Tätigkeit der Sprach- und Kulturvermittler bezieht sich sowohl auf die alltägliche Kommunikation in den Angeboten wie auch auf die Unterstützung bei Diagnostik und Therapie sowie die Begleitung von Terminen im Rahmen der Schul- und Ausbildungsförderung

    Intensive Elternarbeit

  • Intensivere Elternarbeit bei erheblich erhöhtem Bedarf über längere Zeiträume

    Besondere Ferien- und Freizeitmaßnahmen

  • Teilnahme an trägerinternen sowie externen Ferienmaßnahmen zu schulischen, therapeutischen, sozialpädagogischen Zwecken

    Therapeutische und pädagogische Einzelleistungen

  • Intensivere Betreuung bei Bedarf z.B. pädagogische Einzelbetreuung
  • Einzeltherapie unterschiedlicher Methodik durch externe Therapeuten
  • Erlebnispädagogik

    Besondere schulische Förderung

  • Einzelfallbezogene professionelle Nachhilfe
  • Außerschulisches Material
  • Fahrtkosten zu schulischen Zwecken
  • Organisation und Durchführung von Deutsch-Basissprachkursen

    Besondere medizinische Leistungen

  • Besondere Aufklärungsarbeit bei komplexen Krankheiten
  • Begleitung zu Arztbesuchen
  • Weiterführende Unterstützung durch einen nicht niedergelassenen Arzt

    Nachsorge

  • Ambulante Nachsorge über Fachleistungsstunden