Flexible ambulante Erziehungshilfe

Die Flexible ambulante Erziehungshilfe richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einem besonderen Förderbedarf und ist geregelt in den §§ 27, 30, 31, 41 SGB VIII sowie in § 35a Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 4 SGB VIII für seelisch behinderte oder von Behinderung bedrohte Jugendliche und junge Erwachsene.
Wir arbeiten mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen zusammen, die außerhalb ihrer Familien in einer eigenen Wohnung leben. Die Hilfe findet unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes statt. Unsere pädagogische Arbeit mit den Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird nach der jeweiligen individuellen Lebenssituation und dem individuellen Bedarf ausgerichtet.
Wir helfen den Jugendlichen und jungen Erwachsenen dabei, die erarbeiteten Strategien im sozialen Umfeld anzuwenden und zu erproben. Der Fokus der Flexiblen Erziehungshilfe ist die „Hilfe zur Selbsthilfe“.

Förderung der Verselbstständigung
  • Erarbeitung von Zielen im Hinblick auf Festigung einer individuellen Zukunftsperspektive
  • Begleitung in schulischen Angelegenheiten, Hilfestellung bei Schul- und Lernschwierigkeiten, Förderangebote, Hilfestellung bei der Suche einer Praktikumsstelle
  • Vorbereitung auf das Berufsleben (Bewerbungstraining, Abfassen von Bewerbungsunterlagen, Hilfe bei der Suche nach einer geeigneten Ausbildungsstelle)
  • Hilfe bei der Sicherstellung des Wohnraumes, Begleitung von Um- und Auszügen
  • Unterstützung und Entwicklung von Kompetenzen beim Umgang mit Behörden, Hilfestellung bei Anträgen
  • Hilfestellung bei finanziellen Dingen, Abschluss von Verträgen, Schuldenregulierung
  • Unterstützung und Schulung bei schriftlichen und telefonischen Kontakten
  • Schulung in lebenspraktischen Dingen
  • Vermittlung weiterer Unterstützungsangebote

  • Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und Integration:
    • Förderung der Ressourcen
    • Förderung der Alltagsbewältigung
    • Stärkung der Problemlösekompetenzen
    • Training sozialer Kompetenzen
    • Förderung der Konfliktlösestrategien
    • Verbesserung der Handlungskompetenzen, Entwicklung von Handlungsalternativen
    • Etablieren von Regeln und Werten, Förderung der Regelakzeptanz
    • Stabilisierung
    • Krisenintervention bei akut belastenden Situationen
    • Anbindung an externe Beratungsstelle